Die EG-Typgenehmigungsnummer ist ein wichtiger Bestandteil der Fahrzeugdokumentation in der Europäischen Union, der angibt, dass ein Fahrzeugtyp die entsprechenden EU-Richtlinien und -Regulierungen erfüllt. Diese Nummer wird im Rahmen des Homologationsverfahrens vergeben, das sicherstellt, dass Fahrzeugtypen den geltenden EU-Normen für Sicherheit, Umweltschutz und andere wichtige Kriterien entsprechen.
Die Buchstaben und Zahlen am Anfang der EG-Typgenehmigungsnummer, wie z.B. e1*, e2* oder e9*, haben spezifische Bedeutungen. Sie geben das Land an, in dem die Typgenehmigung erteilt wurde. Jedes Land in der Europäischen Union hat eine eigene Kennzahl, die folgendermaßen zugeordnet ist:
- e1 - Deutschland
- e2 - Frankreich
- e3 - Italien
- e4 - Niederlande
- e5 - Schweden
- e6 - Belgien
- e7 - Ungarn
- e8 - Tschechische Republik
- e9 - Spanien
- e11 - Vereinigtes Königreich (Anmerkung: Obwohl das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil der EU ist, war es zum Zeitpunkt der Einführung dieser Nummerierung Mitglied.)
- e12 - Österreich
- e13 - Luxemburg
- e17 - Finnland
- e18 - Dänemark
- e19 - Rumänien
- e20 - Polen
- e21 - Portugal
- e23 - Griechenland
- e24 - Irland
- e26 - Slowenien
- e27 - Slowakei
- e29 - Estland
- e31 - Bulgarien
- e32 - Lettland
- e34 - Litauen
- e36 - Kroatien
- e37 - Malta
- e39 - Zypern
... und die Liste setzt sich fort, um andere EU-Mitgliedsstaaten und einige Länder außerhalb der EU, die sich an das System angeschlossen haben, einzuschließen.
Die EG-Typgenehmigungsnummer besteht aus mehreren Teilen, die nicht nur das Land der Genehmigung, sondern auch die spezifische Genehmigungsinformation, die Richtlinien, unter denen das Fahrzeug genehmigt wurde, und eine individuelle Nummer, die dem Fahrzeugtyp zugewiesen ist, angeben. Diese Nummer ist wichtig für die Identifizierung und Überprüfung der Konformität eines Fahrzeugs mit den EU-Standards und wird in den Fahrzeugpapieren angegeben.